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Transportlexikon
CEMT-Genehmigung
Eine CEMT-Genehmigung ( CEMT = Conférence Européenne des Ministres des Transports / Europäische Konferenz der Verkehrsminister) erlaubt Unternehmen, Waren im grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen CEMT-Mitgliedstaaten (außer der OECD sind dies auch viele ost- und südosteuropäische Staaten) zu befördern. Die CEMT-Genehmigung berechtigt nicht zum Binnenverkehr in einem CEMT-Mitgliedstaat oder zu Beförderungen zwischen einem CEMT-Mitgliedstaat und einem Nicht-Mitgliedstaat.
Die Genehmigungen erteilt das Bundesamt für Güterkraftverkehr. Ihr Einsatz erfolgt nach strengen Vorgaben, die unter anderem die Fahrzeugkategorien (EURO 1 - 4) umfassen. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Genehmigungen besteht nicht. Die Genehmigung muss für jede Fahrt - mit oder ohne Ladung - mitgeführt und vor Fahrtantritt ausgefüllt werden. Die Erlaubnis gilt für ein Kalenderjahr.
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